Datenschutz: Individuell und rechtssicher
Etliche Datenskandale – im staatlichen genauso wie im privatwirtschaftlichen Bereich – haben das Bewusstsein für das Thema Datenschutz erhöht. Der Gesetzgeber versuchte, dieser Thematik mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu begegnen – und damit stiegen die Anforderungen im Bereich Datenschutz für Unternehmen und Vereine immens. Die Herausforderungen werden nicht weniger: TTDSG, BDSG, ePrivacy-Verordnung und weitere allgemeine und/oder branchenspezifische Regularien treffen Unternehmen jeder Größe und Branche. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.
Nicht jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die gesetzlichen Anforderungen einhalten muss jedoch jeder Betrieb: Der kleine örtliche Tierschutzverein genauso wie der mittelständische Einzelhändler oder die große Hotelkette.
Datenschutzbeauftragter (TÜV): Ihr Partner im Datenschutz
Wir haben individuelle Lösungen für Ihre Anforderungen im Bereich Datenschutz:
Datenschutz-Beratung:
Sie benötigen keinen Datenschutzbeauftragten, jedoch Beratung zur Umsetzung der DSGVO: Dann können wir Sie mit einer Datenschutz-Beratung unterstützen. Ob Sie konkrete Fragen haben oder Ihr Unternehmen analysieren lassen möchten: Wir gehen individuell auf Ihren Bedarf ein.
Datenschutz-Training:
Unternehmen sind angehalten, Mitarbeitende zu schulen. Wenngleich die DSGVO eine Pflicht zur Mitarbeiterschulung nicht explizit enthält, so können sich geschulte Mitarbeitende jedoch im Falle einer Datenpanne strafmildernd auswirken. Möchten Sie Ihre Mitarbeitenden sensibilisieren, wenden Sie sich gerne an uns.
Externe Datenschutzbeauftragte:
Müssen oder möchten Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, können Sie diese Position intern vergeben oder extern besetzen. Gerade KMU haben oft weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen für einen internen DSB: Die Aus- und Weiterbildung muss vom Betrieb genauso finanziert werden wie die Freistellung von sonstigen Aufgaben, um der Rolle des Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden. Der interne DSB kann nicht ohne weiteres abberufen werden, weiter besteht ein Sonderkündigungsschutz auch bezüglich seines eigentlichen Arbeitsverhältnisses.
Beides entfällt beim externen Datenschutzbeauftragten; weiter sind auch die Kosten für die Aus- und Weiterbildung Sache des externen DSB. Haben Sie Interesse an der unkomplizierteren Zusammenarbeit mit einem externen Profi, steht Ihnen unsere TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.
Unsere Datenschutzbeauftragte (TÜV):
Unsere DSB Bianca Wellbrock beschäftigt sich schon seit Jahren leidenschaftlich gerne mit dem Datenschutz. Sie ist seit 20 Jahren als Redakteurin in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit tätig und hat sich dann folgerichtig zur TÜV-Zertifizierung als Datenschutzbeauftragte entschieden. Seither begleitet sie im Wesentlichen KMU dabei, die richtigen Wege im Datenschutz zu gehen – auf Augenhöhe, mit Leidenschaft und Verstand.